
Eine Verglasung ist ein senkrechtes, waagerechtes oder geneigt eingebautes Bauteil, das sich aus einer mit Gebäudeteilen (Wand, Decke) oder anderen
Bauteilen (z.B. Türflügel, Fensterflügel) fest verbundenen Tragkonstruktion (Ständerwerk aus Metall, Holz oder Beton) und einem oder
mehreren lichtdurchlässigen Elementen (Scheiben, Glassteinen) zusammensetzt.
Im Regelfalle sind die lichtdurchlässigen Elemente aus mineralischem Glas hergestellt. Organische Gläser (Acrylglas) dürfen in brandschutztechnisch wirksamen,
raumtrennenden Verglasungen (Brandschutzverglasung), in Feuerschutzabschlüssen, Fahrschachttüren und Rauchschutztüren nicht verwendet werden.
Für das Brandverhalten einer Verglasung sind die Glaseigenschaften, der Aufbau des lichtdurchlässigen Elements, die konstruktiven Einzelheiten seiner Halterung
in der Tragkonstruktion, der Aufbau der Tragkonstruktion und ihre Befestigung mit dem Gebäudeteil sowie der Baustoff bzw. (insbesondere bei Montagebauarten) der
Aufbau des Gebäudeteils von ausschlaggebender Bedeutung.
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