
Anlagenteil einer Überfallmeldeanlage, mit dem bedrohte Personen willentlich und möglichst vom Angreifer unbemerkt einen Alarm auslösen können. Zum Teil ist mit dem Alarm zugleich die Auslösung einer Optischen Raumüberwachungsanlage (Überfallkamera) verbunden. Statt den klassischen Auslösern Alarmknopf und Fußleiste setzen sich zunehmend Auslösemechanismen durch, deren Betätigung sich in vom Täter geforderte Aktivitäten einfügt, zum Beispiel Geldscheinkontakt oder Tastaturcode, falls für die Herausgabe des Geldes eine Tastatureingabe erforderlich ist. Bei einer optischen Raumüberwachung durch eine Videoanlage muss die Aufzeichnung nicht während des Überfalls ausgelöst werden. Es genügt, nach dem Überfall die ständig mitlaufende Aufzeichnung anzuhalten, sodass der Ringspeicher nicht überschrieben wird.
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