
"Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern. Rauchschutztüren nach DIN 18095 Teil 1 sind keine Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102 Teil 5" (Definition nach DIN 18095 Teil 1). Die auf der Grundlage der Musterbauordnung erlassenen Bauordnungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland stellen an die Qualität und das Verhalten im Brandfalle von Türen in raumtrennenden Bauteilen unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Dichtheit und Schutzwirkung.
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