Glossar

Ganzglastür

Ganzglastüren oder Ganzglas-Türanlagen sind Tür- oder Wandbauteile, die überwiegend aus -->Einscheiben-Sicherheits-Glas (ESG) bestehen. Die formale Anordnung von Türflügel, Seitenteil und Oberlicht kann durch standardisierte Typeneinteilungen geregelt werden. Glasdicke und Konstruktion werden im Wesentlichen durch zwei Kriterien bestimmt:

  • Größe der zu verglasenden Öffnung und
  • Nutzungsart der Ganzglastüranlage, der Beschläge und die daraus resultierenden Anforderungen der Bauaufsichts-Behörde.
Bis zu einer Türblattgröße von 1000 mm x 2100 mm beträgt die Glasdicke 8 mm ESG, bei größeren Türblättern ist 10 mm ESG zu verwenden. In Abhängigkeit von der Konstruktion müssen Aussteifungsgläser (Glasschwerter) vorgesehen werden. Die Dicke der Aussteifungsgläser beträgt immer 12 mm. Ganzglastüren können durch geeignete Spezialschlösser verschlossen werden, deren Riegel in Boden und Decke eingreifen.
Die Glasflächen von Ganzglastüren, Seitenteilen und Oberlichtern aus ESG selbst haben normalerweise keine einbruchhemmende Wirkung. Ganzglasanlagen können aber auch aus Verbundgläsern mit 2 x ESG hergestellt werden. Spiegelbelegungen sind möglich.

 

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