
Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die dem automatischen Überwachen von Gegenständen auf unbefugte Wegnahme sowie
von Flächen und Räumen auf unbefugtes Eindringen dienen.
Einbruchmeldeanlagen der Ausführungsart B sind Gefahrenmeldeanlagen der Klasse 1 mit Einrichtungen, die es wesentlich erschweren, sie durch vorsätzliche
Störungen außer Betrieb zu setzen oder Meldungen zu verhindern." (Definition nach DIN VDE 0833) "Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart
1 sind Gefahrenmeldeanlagen mit niederer Überwindungssicherheit. Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 2 sind Gefahrenmeldeanlagen mit mittlerer
Überwindungssicherheit. Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 3 sind Gefahrenmeldeanlagen mit hoher Überwindungssicherheit. Einbruchmeldeanlagen
(EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 4 sind Gefahrenmeldeanlagen mit sehr hoher Überwindungssicherheit." (Definition nach DIN VDE 0833-3) Eine Einbruchmeldeanlage
allein stellt noch keinen Schutz dar. Erst in Kombination mit zweckmäßigen mechanischen Sicherungsmaßnahmen und gesicherter Intervention im Alarmfall
ergibt sich eine Schutzwirkung.
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