Glossar

Einbruchmeldeanlagen

Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die dem automatischen Überwachen von Gegenständen auf unbefugte Wegnahme sowie von Flächen und Räumen auf unbefugtes Eindringen dienen.

Einbruchmeldeanlagen der Ausführungsart B sind Gefahrenmeldeanlagen der Klasse 1 mit Einrichtungen, die es wesentlich erschweren, sie durch vorsätzliche Störungen außer Betrieb zu setzen oder Meldungen zu verhindern." (Definition nach DIN VDE 0833) "Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 1 sind Gefahrenmeldeanlagen mit niederer Überwindungssicherheit. Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 2 sind Gefahrenmeldeanlagen mit mittlerer Überwindungssicherheit. Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 3 sind Gefahrenmeldeanlagen mit hoher Überwindungssicherheit. Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 4 sind Gefahrenmeldeanlagen mit sehr hoher Überwindungssicherheit." (Definition nach DIN VDE 0833-3) Eine Einbruchmeldeanlage allein stellt noch keinen Schutz dar. Erst in Kombination mit zweckmäßigen mechanischen Sicherungsmaßnahmen und gesicherter Intervention im Alarmfall ergibt sich eine Schutzwirkung.

 

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