
Unter einer "einbruchhemmenden Tür" versteht man eine Tür, die im geschlossenen, verriegelten und versperrten Zustand den Versuch des
gewaltsamen Eindringens durch körperliche Gewalt oder unter Zuhilfenahme von Werkzeugen eine bestimmte Zeit (Widerstandszeit) verhindert.
"Einbruchhemmende Türen" sind dort zu verwenden, wo das unbefugte, gewaltsame Eindringen in einen zu schützenden Raum oder Bereich
zeitlich erschwert und behindert werden soll.
Die einbruchhemmende Eigenschaft einer Tür und die Zuordnung in eine entsprechende Widerstandsklasse (WK 1 bis WK 6) ist nach DIN V ENV 1627 : 1999-04 vorzunehmen.
Für den Einsatz in privaten Wohnobjekten sind Türelemente der Widerstandsklasse WK 1 bis WK 3 zu empfehlen (siehe Tab. 1), wobei darauf zu achten ist, dass
die niedrigste Widerstandsklasse WK 1 (Grundsicherheitsstufe) keine normativen Anforderungen an das Glas in Füllungen oder möglichen Seitenteil(en) bzw.
Oberlichtern stellt.
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