Sie sind hier: Glossar
Glossar
Chipkarte
Chipkarten haben etwa die Größe und den Aufbau einer EC-Scheckkarte. Die Karten bestehen in der Regel aus drei Plastikschichten:
-
einem bedruckten Kartenkörper, der auch den Chip trägt
-
und zwei Decklaminatfolien.
Es sind Karten mit einem oder zwei Chips in Gebrauch. Die Chips selbst sind je nach Funktion der Karte unterschiedlich gestaltet:
-
Speicherkarten verfügen nur über wenige Verarbeitungsfunktionen und werden meist als Datenträger oder als Wertkarte (Debit- bzw. Presaled-Karten) eingesetzt. Eine
Prüfung der persönlichen Identifikationsnummer (-->PIN) ist mit ihnen nicht möglich und von ihrer Verwendung her auch nicht nötig. Diese Karten
ermöglichen z. B. die Inanspruchnahme einer Dienstleistung so lange, bis das eingespeicherte "Guthaben" bei Wertkarten verbraucht ist. Sie sind entweder
als Wegwerf- oder als Recharge-Karten, d. h. wiederaufladbar, konzipiert. Die Karte muss also lediglich über einen sukzessiv löschbaren Speicher verfügen,
der evtl. wieder aufgeladen werden kann. Die bekannteste Speicherkarte ist wohl die Krankenversicherungskarte.
-
"Intelligente" Speicherkarten tragen Chips mit einfachen, fest "verdrahteten" Programmen zusätzlich zum Speicher. Hier ist jetzt eine Personenbezogenheit
über die Eingabe einer -->PIN. die fest gespeichert wird, möglich. Diese PIN wird bei jeder Verwendung überprüft. Diese Kartenart findet als Berechtigungs-,
Zutrittskontroll- und Zugangskontrollkarte Verwendung. Die bekanntesten "intelligenten" Chipkarten sind die Telefonkarte und die Chip-Karte, die der Benutzung von
Handys dient. Bei der Telefonkarte ist die Sicherung des Dateninhaltes dadurch realisiert, dass nur eine Betragsreduzierung möglich ist. Bei den Karten, die der Benutzung
von Handys dienen, ist die Eingabe einer PIN notwendig.
-
Die Mikro-Computer- bzw. Prozessor-Karte (Smart-Card) enthält, darauf weist der Name hin, neben dem Speicher einen Mikrocomputer. Dies ermöglicht die Programmierung
von Verschlüsselungsalgorithmen, wobei der Schlüssel bei Bedarf gewechselt werden kann. Aus Sicherheitsgründen kann der Schlüssel, ebenso wie die PIN,
nie wieder ausgelesen werden. Diese Karte wird ebenfalls als Berechtigungs- und Zugangskarte in Bereichen mit hohen Sicherheitsanforderungen verwendet. Selbstverständlich
kann sie personalisiert werden und erlaubt die Prüfung der PIN und zusätzlicher Kennzeichen. Neben der Mikro-Computerkarte mit einem Prozessor existieren
Ausführungen mit einem zusätzlichen Prozessor, der nur der Codierung und Decodierung verschlüsselter Daten dient. Besondere Bedeutung hat die Smart Card
im Zusammenhang mit der -->Digitalen Signatur (jetzt: Elektronische Signatur) gewonnen.
Alle drei Kartentypen haben gemeinsam, dass sie mit Kontakten versehen sind, die das Lesen der gespeicherten Informationen durch einen Kartenleser ermöglichen.
zurück zum Glossar »
Aktuelles
Renommierte Hersteller,
modernste Technik.
Mehr...
Ansprechpartner
zentrale@weckbacher.com Tel. 0231 - 5 19 87 -0
Fax 0231 - 5 19 87 -50
Links/Downloads
Aktuelle Texte und Infos zum Thema Sicherheit
Mehr...
Glossar
Informieren Sie sich in unserem Glossar.
Mehr...
Pressearchiv
Sammlung aller Pressemeldungen
Mehr...
Unsere Partner
Ohne Zusammenarbeit geht es nicht.
Mehr...
Fernsehbeiträge
Mehr...