
Ein Brandmelder ist Teil einer objektgebundenen Meldeanlage. Er kann über eine Brandmelderzentrale einen Hauptmelder
(Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen) auslösen. Es gibt automatische und nichtautomatische Brandmelder.
(Definition nach DIN 14011-8)
1. Nichtautomatische Brandmelder: Ein nichtautomatischer Brandmelder ist Bestandteil eines Brandmeldesystems, mit dem die Alarmierung des Brandes von Hand ausgelöst werden kann
2. Automatischer Brandmelder: Ein automatischer Brandmelder ist Bestandteil eines Brandmeldesystems, das mindestens einen Sensor enthält, der ständig oder in periodischen Zeitabständen mindestens eine geeignete physikalische und/oder chemische Kenngröße (Brandkenngröße) überwacht, die im Gefolge eines Brandes auftritt, und der mindestens ein übereinstimmendes Signal für die Brandmelderzentrale zur Verfügung stellt.
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