
Nach der Definition der Muster-Industriebaurichtlinien (MIndBauRL) gleicht die Brandabschnittsfläche der Grundfläche des betreffenden
Brandabschnittes, der jedoch mehrere Geschosse umfassen kann. Diese Festlegung ist insbesondere auf die Überlegung und Erfahrung zurückzuführen,
dass ein Vollbrand in einem Brandabschnitt von der Feuerwehr als letzte Verteidigungslinie, ggf. durch Außenangriffe, noch beherrscht werden muss.
Für Feuerversicherer errechnet sich die Brandabschnittsfläche hingegen aus der Grundfläche des Gebäudeabschnittes zuzüglich der Grundfläche aller
unter- und oberirdischen Geschosse einschließlich der zur Fabrikation oder Lagerung genutzten Dachböden und Galerien, weil nach Schadenerfahrungen alle Sach- und
Vermögenswerte, wie z. B. Betriebseinrichtungen oder Vorräte, die auf einzelne Geschosse eines Brandabschnittes verteilt sind, im Fall eines Vollbrandes
gefährdet sind und dementsprechend bei der Risikobewertung berücksichtigt werden müssen.
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