
Der Brandabschnitt ist der Teil eines Gebäudes, der gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden durch Brandschutzkonstruktionen
(z.B. Brandwände mit Brandschutztüren, oder feuerbeständige Geschossdecken ggf. mit feuerbeständig geschützten Öffnungen) begrenzt
ist, um eine Brandübertragung für eine definierte Zeit sicher zu verhindern.
Im Freien können Brandschutzkonstruktionen durch entsprechende Abstandsflächen ersetzt werden.
Die Brandabschnittsfläche umfasst die Grundrissfläche innerhalb der den Brandabschnitt begrenzen-den Brandwände bzw. Außenwände. Die
zulässige Größe der Brandabschnitte ist geregelt. Angaben zur zulässigen Brandabschnittsgröße können auch nach DIN 18 230-1 in
Verbindung mit der Industriebaurichtlinie und den dort geregelten Berechnungsschritten / -verfahren ermittelt werden.
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