
Bohrangriffe auf Tür- und Wandflächen, Geräte, Scharfschalt-Einrichtungen und sonstige besonders exponierte Stellen bei Einbruchmeldeanlagen
oder anderen Schutzeinrichtungen können durch Maßnahmen elektronischer bzw. elektrischer Art frühzeitig erkannt werden. Die Meldung eines
Angriffs, Eingriffs oder einer Manipulation erfolgt meist über eine Steuerungszentrale als optischer, akustischer oder als stiller Alarm.
Die Überwachung erfolgt durch Flächenschutz-Platinen bei Schlüsselschaltern, hochwertigen Scharfschalteinrichtungen, Gehäusen, Kontakten, Verteilerdosen,
usw. in Einbruchmeldeanlagen oder sonstigen Schutzeinrichtungen. Auch größere Flächenschutz-Elemente für gefährdete Tür- und
Wand/Deckenflächen sind gebräuchlich.
Daneben finden sich piezo-elektrische Elemente in Schlössern und vereinzelt auch in Zylinder-Kernbereichen.
Da der elektrische/elektronische Bohrschutz in der Regel vom Hersteller bereits integriert ist (ausgenommen bei größerem Flächenschutz), muss auf die
technischen Unterlagen des jeweiligen Herstellers besonders geachtet werden.
Einschlägige Vorschriften und Richtlinien: DIN VDE 0800/0833-1, 0833-3, VdS-Richtlinien: 2333 (Sicherungsrichtlinien), 2334, 2311(Einbruchmeldeanlagen)
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