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Gesichtserkennung (automatisch)
Dient im Gegensatz zum Bildvergleichsverfahren dem automatischen Vergleich eines Bildes einer Person mit einem oder mehreren in digitalisierter
Form vorliegenden Bildern. Diese Systeme können im Bereich der Zutrittskontrolle und im Bereich der Personenidentifizierung eingesetzt werden.
Es ist zwischen zwei Vergleichsabläufen zu unterscheiden:
-
Vergleich eines (digitalisierten) Bildes mit einem im Rechner befindlichen Bild.
-
Vergleich eines Livebildes mit einem im Rechner befindlichen Bild.
Im ersten Fall liegt das zu vergleichende Bild bereits in digitalisierter Form vor und es wird das dazu passende Bild aus einer Datenbank gesucht, in dem dann noch weitere
Angaben zu der betreffenden Person abgelegt sind. Hierbei handelt es sich um eine Anwendung, die z.B. bei polizeilichen Ermittlungen eingesetzt werden kann. Die Nutzung
eines Phantombildes für eine Datenbanksuche ist theoretisch für eine Einschränkung von Verdächtigen möglich.
Im zweiten Fall wird das zu vergleichende Bild mittels einer Kamera (in der Regel eine CCD-Kamera) aufgenommen und an eine in einem Rechner befindliche Framegrabber-Karte
weitergeleitet. In dieser Framegrabber-Karte werden unterschiedliche Parameter, die für die Digitalisierung des betreffenden Bildes notwendig sind, eingestellt, wie z.B.:
-
Festlegung des Bildbereiches, in dem sich das zu digitalisierende Bild befindet
-
Einstellung des Kontrastes
Nach der Digitalisierung wird das nun in digitaler Form vorliegende Bild an die Auswerte- und Steuersoftware übergeben. Die Auswertesoftware extrahiert nach bestimmten
Kriterien, die für die betreffende Person eindeutigen Merkmale und vergleicht diese dann mit den in der Datenbank abgelegten Merkmalen.
Bei einem auf dem Markt erhältlichen System beträgt die Ver- bzw. Bearbeitungszeit ca. 2-3 Sekunden. Der Lesevorgang wird durch Benutzen einer Karte oder durch
die Eingabe einer PIN gestartet, und ein Bild der zutrittsbegehrenden Person wird aufgenommen und an den betreffenden Rechner zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Dieses
System ist als Erweiterung zu bestehenden Zutrittskontrollsystemen konzipiert und nicht für eine alleinige Zutrittskontrolle. Die bei diesem System verwendeten Karten
bzw. PIN besitzen keine Sicherheitsfunktion, sondern dienen dem Auffinden des betreffenden Datensatzes, um den Vergleichsvorgang zu beschleunigen.
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