
"Automatische Einrichtung zur Verhinderung der Brandausbreitung (z.B. Brandschutztüren) oder zur Bekämpfung (z.B. stationäre Löschanlage)."
(Definition nach VKF/Sicherheitsinstitut)
Der allgemeine Begriff der Brandschutzeinrichtung wird weiter gefasst verstanden. Neben den definierten Bereichen "Verhinderung der Brandausbreitung" oder
"Löschanlage" wird er angewendet auf die Bereiche Brandentdeckung, Brandmeldung, Aktivierung von Rauchableitungseinrichtungen und/oder Wärmeabzugsvorrichtungen,
Betätigung von Brandschutzklappen, Stillsetzung oder Aktivierung von Transport- und Fördersystemen, Betätigung, Aktivierung oder Stillsetzung von Schließvorrichtungen usw.
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