
Stationäre Brandschutzanlage, deren Funktionsablauf vorgegeben (programmiert) ist und die je nach Funktionsumfang mehrere Aufgaben nacheinander oder
auch parallel erledigt. Zur Auslösung einer Anlage dienen heute im Allgemeinen mehrere Brandeffekte, um die Auslösesicherheit zu erhöhen
und Täuschungs- bzw. Fehlalarme weitestgehend auszuschließen.
Die automatische Brandwarnanlage (BWA) registriert im Allgemeinen vorkritische Zustände, die bei Nichtbeachtung zu einem Brand führen können. Die automatische
Brandmeldeanlage (BMA) reagiert auf entstandene Brände (in unterschiedlichen Brandentwicklungsphasen) und signalisiert diesen Zustand an eine entsprechend vorgegebene
Stelle, während die automatische Brandlöschanlage (BLA) die Brandbekämpfung einleitet und Löschmittel auf den Brandherd oder eine vorbestimmte Fläche
(vorbestimmtes Volumen) in projektierter Menge und Form aufbringt und ihre Inbetriebsetzung an eine vorgegebene/vorbestimmte Stelle automatisch meldet.
Die Kompatibilität der zur Anlagenauslösung bzw. -steuerung dienenden Signale der Brandschutzanlage(n) mit den Signalen anderer am gleichen Objekt vorhandener
Sicherheitseinrichtungen (z. B. Einbruchmeldeanlagen) bzw. Signalisationsanlagen muss gewährleistet sein, um Täuschungsalarme zu vermeiden.
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