
Durch technische Anlagen realisierbarer Brandschutz. Gesamtheit aller der Brandmaßnahmen, die durch Nutzung spezieller Anlagen und technischer Mittel
sowohl präventiv (z.B. Branddetektion, Brandsignalisation) als auch operativ (z.B. Brandlöschung, Begrenzung und/oder Verhinderung der Brandausbreitung)
wirken.
Die Notwendigkeit solcher Anlagen ist in unterschiedlichen Regeln, Normen und Vorschriften je nach Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Objektes bzw. seiner Nutzer gefordert.
Ihre Gestaltung, Dimensionierung und Errichtung erfolgt zweckmäßigerweise nach festgelegten und gesicherten/bewährten Regeln (z.B. VdS- oder VDI-Richtlinien).
Zunehmend werden Brandschutzmaßnahmen, die sich allein oder überwiegend mit bautechnischen Maßnahmen nicht optimal umsetzen lassen, als kombinierte
Maßnahmen (bautechnischer und anlagentechnischer Brandschutz) realisiert.
Der Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes ermöglicht spezifischeres und detaillierteres Reagieren auf Risiken und - über die Nutzungsdauer - auf
Risikoveränderungen, ohne in jedem Fall schwerwiegende bautechnische Veränderungen zur Folge zu haben. Zu beachten ist der regelmäßig erforderliche
Wartungsaufwand und die zur Funktionssicherheit erforderliche gesicherte Energieversorgung. Da diese Maßnahmen objektspezifisch dimensioniert und konzipiert werden,
sind Überprüfungen auf bestimmungsgemäße und risikoadäquate Funktionssicherheit nach Nutzungsänderungen und / oder Umbauten bzw. baulichen
Veränderungen (beispielsweise zur Erhaltung der Genehmigungsfähigkeit) unerlässlich.
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