
"Alarmierungseinrichtungen dienen dem Herbeiruf von Hilfe zur Gefahrenabwehr oder der Warnung von Personen. Sie können Teil oder Zusatzeinrichtung
einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) sein." (Definition nach DIN VDE 0833 T1).
"Signalgeräte, die nicht in der Brandmelderzentrale enthalten sind und mit welchen optisch und/oder akustisch ein Brandalarm erfolgen kann. Beispiele: Horn, Sirene,
Lautsprecher, Blitzleuchte, Anzeigetableau usw." (Definition nach VKF/Sicherheitsinstitut).
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