
"Signalisieren eines in der Anlage eingetretenen Zustandes, der die Einleitung gefahrenabwehrender Maßnahmen (Interventionen) erforderlich
macht" (Definition nach FES).
Allgemein wird unter Alarm eine akustische und/oder visuelle Anzeige eines von der Norm abweichenden Zustandes in einem definierten, überwachten Meldebereich
verstanden.
Ein Alarm stellt grundsätzlich ein digitalesSignal (Ja = Normalzustand, Nein = von der Norm abweichender Zustand) dar und nicht, wie häufig verwechselt,
die Reaktion auf dasselbe (Alarmabklärung, Intervention).
Alarme können automatisch durch Sensoren oder auch manuell ausgelöst werden.
Entsprechend ihrer Bedeutung können Alarme in verschiedene Alarmklassen oder Prioritäten eingestuft werden. Ferner sind echte Alarme von Falschalarm zu unterscheiden.
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